Anlagevermittler müssen über bestimmte Vertriebsprovisionen und deren Höhe aufklären.
Der Erwerber einer Kapitalanlage muss vom Anlagevermittler oder Anlageberater über Vertriebsprovisionen aufgeklärt werden, wenn diese eine Größenordnung von 15 Prozent des von den Anlegern einzubringenden Kapitals überschreiten.
2. Mai 2018
Richtungsweisendes Urteil in Bezug auf Provisionshöhe erneut durch BGH bestätigt worden
02Mai